Kostenerstattung
Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen ist die Akupunktur in meiner Praxis eine Selbstzahlerleistung, dies gilt ebenso für das ausführliche Erstgespräch von ca. 60 Minuten Dauer vor Beginn einer Behandlung mit Chinesischer Medizin. Private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel vollständig, die Kosten für die chinesischen Arzneipflanzen werden jedoch nicht von allen Privatkassen erstattet. Nähere Einzelheiten zur Akupunktur als Kassenleistung finden Sie hier: Akupunktur auf Krankenschein?
Für die Behandlungskosten der Osteopathie gilt:
Die osteopathische Untersuchung und Behandlung ist eine privatärztliche Leistung, welche nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Pro Behandlungssitzung werden entsprechend den behandelten Körperregionen, den angewandten osteopathischen Behandlungstechniken und dem Zeitaufwand verschiedene analoge GOÄ-Ziffern abgerechnet. Eine osteopathische Sitzung kann je nach Erfordernis zwischen 20 bis 60 Minuten dauern. Die Kosten können gemäß der vorgeschriebenen Einzelleistungsabrechnung je Sitzung zwischen ca. 40 bis 140 € liegen.
Viele, jedoch nicht alle Gesetzlichen Krankenkassen erstatten seit 2012 einen erheblichen Anteil der Behandlungskosten von meist 6 Osteopathie-Sitzungen pro Jahr, die Regelungen hierzu unterliegen aber häufigen Änderungen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die meisten, aber nicht in jedem Fall alle osteopathischen Einzelleistungen. Genauere Informationen können beim Kostenträger erfragt werden.